Neue Rechtslage für den Online-Handel

Das Jahr neigt sich nach dem intensiven Weihnachtsgeschäft dem Ende entgegen. Das nächste Jahr wird viele Änderungen mit sich bringen, die sich insbesondere auf den Online-Handel beziehen. Es wurde fleißig an neuen Vorschriften und Richtlinien gearbeitet, die Online-Händler künftig befolgen müssen und die für Verbraucher das Einkaufen im Internet sicherer und gemütlicher gestalten sollen.

Neues Gewährleistungsrecht

Gleich zum 1. Januar 2018 tritt ein neues Gewährleistungsgesetz in Kraft. Das neue Gewährleistungsrecht sieht vor, dass der Händler die Ausbaukosten für ein schadhaftes Gerät und das nachgelieferte Gerät übernehmen muss. Neu ist auch, dass sich der Online-Händler die entstandenen Transportkosten von seiner Lieferkette zurückholen kann. Außerdem wurden noch einige Paragrafen neu definiert, was jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Online-Handel mit sich bringt.

Verbot von Zahlartgebühren

Am 13.2.2018 tritt ein weiteres wichtiges Gesetz in Kraft. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab diesem Tag Gebühren für SEPA-Transaktionen und -Lastschriften sowie für Kreditkarten nicht mehr erhoben werden dürfen. Diese Gesetzesänderung ist deshalb so interessant, weil sie auch Zahlungen per PayPal betrifft, das in Deutschland von Millionen von Kunden genutzt wird.

Neues Datenschutzrecht

Die wichtigste Änderung tritt am 25.5.2018 in Kraft. Ab diesem Datum gilt die neue Datenschutzverordnung, mit der das Datenschutzrecht im Kontext des Online-Handels transparenter und effizienter gestaltet werden soll.